Entschuldigungspraxis in der MSS

Gesetzliche Grundlage (§ 37 ÜSchO)

Falls eine Schülerin/ein Schüler wegen Krankheit oder anderer Gründe am Unterricht oder an sonstigen schulischen Veranstaltungen nicht teilnehmen kann, ist sie/er gemäß § 37 ÜSchO verpflichtet, der Schule Grund und Dauer des Fehlens schriftlich mitzuteilen. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

1 Entschuldigung im Krankheitsfall

1. 1 Information an die Schule

Schülerinnen und Schüler bzw. die Eltern minderjähriger Schülerinnen und Schüler informieren am ersten Fehltag morgens bis 8.30 Uhr das Sekretariat der Schule darüber, dass eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich ist, und geben die voraussichtliche Dauer des Fehlens an. Spätestens in der 3. Fachstunde nach Rückkehr in die Schule muss dem Fachlehrer/der Fachlehrerin eine schriftliche Entschuldigung auf dem Entschuldigungsbogen vorgelegt werden.

1. 2 Erkrankung im Laufe eines Unterrichtstages

Tritt eine Erkrankung im Laufe eines Unterrichtstages auf, meldet sich der Schüler/die Schülerin bei der Lehrkraft der nachfolgenden Stunde ab oder bei deren Abwesenheit im Sekretariat. Die mündliche Abmeldung dient der Information. Nach Rückkehr in die Schule muss dem Fachlehrer/der Fachlehrerin spätestens in der 3. Fachstunde eine schriftliche Entschuldigung auf dem Entschuldigungsbogen vorgelegt werden.

1. 3 Fehlen bei Kursarbeiten

Bei einer Erkrankung am Tag der Kursarbeit muss der Schüler/die Schülerin in jedem Fall auch bei vorherigem krankheitsbedingtem Fehlen das Sekretariat bis 8.30 Uhr telefonisch über die Erkrankung informieren und mitteilen, um welche Kursarbeit es sich handelt und welche Lehrkraft betroffen ist.

1. 4 Teilnahme an einer Kursarbeit trotz gesundheitlicher Einschränkung

Fehlt ein Schüler/eine Schülerin am Tag einer Kursarbeit in den der Kursarbeit vorausgehenden bzw. nachfolgenden Unterrichtsstunden und nimmt an der Kursarbeit dennoch teil, muss dem Lehrer/der Lehrerin des Faches, in dem die Kursarbeit geschrieben wird, mitgeteilt werden, dass der Termin der Kursarbeit trotz gesundheitlicher Einschränkungen wahrgenommen wird. Die vor und nach der Kursarbeit versäumten Stunden sind ordnungsgemäß zu entschuldigen.

1. 5 Fehlen in Einzelstunden und Verspätungen

Für das Fehlen in einzelnen Stunden muss dem Fachlehrer/der Fachlehrerin spätestens in der 3. Fachstunde nach Rückkehr in die Schule eine schriftliche Entschuldigung auf dem Entschuldigungsbogen vorgelegt werden. Auch Verspätungen müssen schriftlich entschuldigt werden.

2 Beurlaubungen

2. 1 Beurlaubung bei Kursarbeiten

Eine Beurlaubung zu den Kursarbeitsterminen ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen sind nur für die Wahrnehmung rechtlicher Verpflichtungen, z. B. Gerichtstermine und Musterung, oder bei außergewöhnlichen familiären Problemen möglich. Die Beurlaubung muss schriftlich bis spätestens einen Tag vor dem beabsichtigten Fernbleiben bei der MSS – Leiterin beantragt werden. Der Fachlehrer/die Fachlehrerin muss durch den Schüler/die Schülerin vor dem Fernbleiben davon unterrichtet werden.

2. 2 Beurlaubungen für einzelne Stunden

Für einen nicht verschiebbaren Termin, z.B. Arzt- oder Gerichtstermin, Musterung oder Führerscheinprüfung, muss dem Fachlehrer/der Fachlehrerin bis spätestens einen Tag vor dem beabsichtigten Fernbleiben eine schriftliche Entschuldigung auf dem Entschuldigungsbogen vorgelegt werden. Eine nachträgliche Entschuldigung ist nicht möglich.

3 Nichtanerkennen von Kursen

Steht dem Fachlehrer/der Fachlehrerin aufgrund häufigen Fehlens seitens des Schülers/der Schülerin keine ausreichende Notengrundlage zur Festlegung einer Halbjahresnote zur Verfügung, kann es zur Aberkennung des Kurses kommen. Bei Aberkennung von mehr als einem Kurs kann das Schulhalbjahr insgesamt aberkannt werden. Sollten persönliche, nachweisbare Gründe zu hohen Abwesenheiten im Unterricht führen, muss die MSS – Leiterin frühzeitig informiert werden.

4 Eigenverantwortung der Schülerin/des Schülers

Im Sinne der zunehmenden Eigenverantwortlichkeit der Schülerinnen und Schüler während der Oberstufe und eines erfolgreichen Besuchs des Gymnasiums ist der versäumte Unterrichtsstoff so schnell wie möglich nachzuarbeiten.

Entschuldigungsformular

Ein neues Entschuldigungsformular kann im Sekretariat oder bei der MSS-Leitung abgeholt werden.

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