Gesetze
„Die Vertretungen nehmen die Interessen der Schülerinnen und Schüler in der Schule, gegenüber den Schulbehörden und in der Öffentlichkeit wahr und üben die Beteiligungsrechte der Schülerinnen und Schüler aus. Sie können im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule selbstgestellte Aufgaben in eigener Verantwortung durchführen.“
§ 31 Abs. 2 SchulG (Schulgesetz)
„Die Vertretungen nehmen die Interessen der Schülerinnen und Schüler in der Schule, gegenüber den Schulbehörden und in der Öffentlichkeit wahr und üben die Beteiligungsrechte der Schülerinnen und Schüler aus.“
§31 Abs. 4 SchulG (Schulgesetz)
Pflichten
Unsere Ziele und Aufgaben lassen sich in zwei Bereiche einteilen.
Kommen wir zunächst zum ersten Teil:
Wir vertreten die Schülerinnen und Schüler der Schule, indem wir an allen Gesamt- und Fachkonferenzen teilnehmen und Einfluss bei Entscheidungsfindungen nehmen, die die Schüler betreffen.
Um alles Anstehende zu besprechen, treffen wir uns in einem Rhythmus von zwei Wochen mit der Schulleiterin und finden uns jeden Montag in der Mittagspause im SV-Raum zu unserer öffentlichen Sitzung zusammen. Die Protokolle hierzu sind auf der Homepage und unserem Instagram-Account zu finden. An dieser Stelle laden wir gerne nochmal alle Schülerinnen und Schüler ein, uns beizusitzen, wenn sie zu einem der Tagesordnungspunkte, die jeweils in der Schule am schwarzen Brett ausgehangen werden, etwas anbringen können und möchten.
Nun zum zweiten Teil unserer Ziele und Aufgaben:
Unsere wahrscheinlich liebste Pflicht ist es, durch Schulveranstaltungen wie HaMas, Bälle und Tanzkurse den manchmal trockenen Alltag der Schülerinnen und Schüler zu erleichtern. Wir sind immer für neue Projekte und Anregungen offen, denn unsere Aufgaben stellen wir uns selbst. Kommt doch vorbei und bringt Eure Ideen ein!
Rechte
Um unseren Pflichten nachzukommen und weitestgehend unsere Ziele zu erreichen, haben wir einige Rechte, wovon wir die Wichtigsten hier kurz nennen wollen:
- Der SV-Vorstand muss über alles, was die Schülerschaft betrifft, informiert werden und in diesbezügliche Entscheidungsfindungen miteinbezogen werden.
- Wir haben jederzeit das Recht Versammlungen der Klassen- und Kurssprecher (KSV) oder auch Schülervollversammlungen (SVV) einzuberufen, um Informationen weiterzugeben, Beschlüsse zu fassen oder Meinungen einzuholen.
- Wir dürfen uns selbst strukturieren. (z.B. ist das T.O.R. Team, was das traditionelle Oberstufen-HaMa organisiert, ein Ausschuss der SV)
- Wir dürfen in Konferenzen aller Art, außer in Zeugnis- und Versetzungskonferenzen, anwesend sein und haben dort ein Mitspracherecht, allerdings kein Stimmrecht.
- Wir dürfen eine eigene Satzung verfassen, um Details über Aufgaben, Wahlen etc. festzulegen. (die aktuelle Satzung findet ihr als Download etwas weiter unten auf dieser Seite)
- Falls notwendig werden wir von der Schulleitung beurlaubt, um unserer Arbeit nachzugehen.
- Aufgrund unserer Abwesenheit dürfen wir nicht benachteiligt werden.
- Bei unserer Arbeit unterstützen uns die Verbindungslehrer, indem sie uns beraten und sich für unsere Belange einsetzen. Außerdem haben sie ein Auskunftsverweigerungsrecht, was ihnen gestattet, keine Auskunft gegenüber der Schulleitung geben zu müssen.
- Gewählt werden wir in einer Amtsperiode von einem Jahr von der Schülervollversammlung in den ersten vier Wochen des Schuljahres.