Zusammenarbeit mit der Schulleitung
Die Formen der Zusammenarbeit zwischen Schulelternbeirat und Schulleitung sind gesetzlich geregelt. Im Zentrum dieser Vorschriften steht die regelmäßige, nicht-öffentliche SEB-Sitzung, zu der die Schulelternsprecherin nach Rücksprache mit der Schulleiterin einlädt. Die Vorsitzende leitet die Zusammenkunft, deren Ergebnisse protokolliert werden.
Gemeinsames Ziel ist eine nachhaltige Arbeit im Interesse der Schüler: Regelmäßige Rückblicke auf die Schwerpunktthemen vorangegangener Sitzungen und auf frühere Schulleitungsberichte gehören ebenso zum Alltag wie lebhafte Diskussionen um langfristige Entwicklungen.
Zahlreiche informelle Gespräche, schriftliche Mitteilungen und Einladungen an SEB-Mitglieder zum weiteren Engagement in Arbeitsrunden ergänzen die Zusammenarbeit.
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